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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wrapping Box

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Wrapping Box (nachfolgend “Auftragnehmer”) gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sowie Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Terminvereinbarung oder Beginn der Leistungsausführung zustande.

2.3 Technische Änderungen, Materialänderungen oder Verbesserungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind und den Vertragszweck nicht beeinträchtigen.

2.4 Sämtliche Angaben zu Farben, Oberflächen, Strukturen oder Folien dienen als Muster. Geringfügige Farb-, Struktur- oder Glanzabweichungen stellen keinen Mangel dar.

3. Preise

3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.

3.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die auf dem Angebot oder der Rechnung ausgewiesenen Bruttopreise.

3.3 Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.4 Zusatzarbeiten, die während der Ausführung notwendig werden oder vom Kunden beauftragt werden, werden gesondert verrechnet.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig.

4.2 Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Anzahlungen verlangen.

4.3 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß österreichischem Recht zu verrechnen.

4.4 Sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten gehen im gesetzlich zulässigen Umfang zu Lasten des säumigen Auftraggebers.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleiben sämtliche gelieferten Materialien Eigentum des Auftragnehmers.

5.2 Unternehmer sind verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten zu wahren.

6. Termine und Ausführung

6.1 Vereinbarte Termine gelten als Richttermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde.

6.2 Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Krankheit, unvorhersehbaren technischen Problemen oder Lieferverzögerungen der Hersteller verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

6.3 Schadenersatzansprüche wegen Terminverschiebungen bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber hat das Fahrzeug oder den Arbeitsgegenstand in einem sauberen, technisch einwandfreien und bearbeitungsfähigen Zustand bereitzustellen.

7.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, stark verschmutzte Fahrzeuge vor Arbeitsbeginn auf Kosten des Auftraggebers reinigen zu lassen oder die Reinigung selbst durchzuführen.

7.3 Der Auftraggeber hat bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, Unfallschäden, Smart-Repair-Arbeiten oder sonstige Veränderungen vor Arbeitsbeginn bekanntzugeben.

7.4 Unterbleibt diese Information, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für daraus entstehende Schäden.

8. Fahrzeugfolierungen

8.1 Der Auftragnehmer verarbeitet ausschließlich hochwertige Markenfolien nach den jeweiligen Herstellervorgaben.

8.2 Fahrzeugfolierungen dienen der optischen Veränderung und können den Originallack schützen, stellen jedoch keine Garantie gegen sämtliche mechanischen oder chemischen Einwirkungen dar.

8.3 Bei älteren Fahrzeugen, nachlackierten Bauteilen, beschädigten Lackierungen, Korrosion, Steinschlägen oder nicht fachgerecht ausgeführten Lackierarbeiten kann es beim Entfernen der Folie zu Lackablösungen kommen.

8.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf mangelhaften Lackaufbau, Vorschäden oder nicht erkennbare Materialfehler zurückzuführen sind.

8.5 Kleine Überlappungen, Schneidekanten, Materialstöße oder produktionsbedingte Toleranzen stellen keinen Mangel dar, sofern sie technisch unvermeidbar sind.

9. Lackschutzfolie (Paint Protection Film – PPF)

9.1 Lackschutzfolien dienen dem Schutz des Fahrzeuglacks vor Steinschlägen, Kratzern, Umwelteinflüssen und altersbedingten Gebrauchsspuren. Ein vollständiger Schutz gegen sämtliche Beschädigungen kann jedoch nicht gewährleistet werden.

9.2 Die Schutzwirkung hängt insbesondere von Fahrzeugtyp, Einsatzbereich, Fahrweise sowie der Pflege des Fahrzeugs ab.

9.3 Materialbedingte Eigenschaften wie minimale Orangenhaut, optische Verzerrungen, Kantenverläufe oder produktionsbedingte Einschlüsse innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Toleranzen stellen keinen Mangel dar.

9.4 Eine Selbstheilungsfunktion der Folie ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Herstellerspezifikation gegeben und stellt keine Garantie für die vollständige Beseitigung sämtlicher Kratzer dar.

9.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen der Folie durch Steinschlag, Unfälle, Hochdruckreiniger, Chemikalien, unsachgemäße Reinigung oder mechanische Einwirkungen nach der Übergabe.

10. Scheibentönung

10.1 Scheibentönungsfolien werden ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang verarbeitet.

10.2 Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.

10.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für nachträgliche Gesetzesänderungen oder behördliche Beanstandungen aufgrund individueller Fahrzeugumbauten.

10.4 Während der Trocknungsphase können Wasserreste, leichte Schlieren oder optische Veränderungen auftreten. Diese stellen keinen Mangel dar und verschwinden in der Regel innerhalb der vom Folienhersteller angegebenen Trocknungszeit.

10.5 Heckscheibenheizungen, Antennen oder werkseitige Beschichtungen können die Verarbeitung beeinflussen. Daraus resultierende technische Einschränkungen stellen keinen Mangel dar.

11. Gebäude-, Glas- und Möbelfolierungen

11.1 Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass sämtliche zu folierenden Oberflächen sauber, trocken, tragfähig und frei von Beschädigungen sind.

11.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ablösungen oder Schäden, die auf ungeeignete Untergründe, fehlerhafte Lackierungen, Materialermüdung, Feuchtigkeit oder konstruktive Mängel zurückzuführen sind.

11.3 Bei Glasfolien kann es je nach Glasart, Beschichtung oder Verglasung zu thermischen Spannungen kommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über besondere Eigenschaften der Verglasung vor Auftragserteilung zu informieren.

11.4 Für Glasbruch infolge ungeeigneter oder nicht offengelegter Glasarten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.5 Farb- und Strukturabweichungen zwischen Mustern und der fertigen Ausführung sind aufgrund unterschiedlicher Lichtverhältnisse, Materialchargen und Untergründe technisch möglich und stellen keinen Mangel dar.

12. Werbetechnik und Fahrzeugbeschriftungen

12.1 Entwürfe, Layouts, Visualisierungen und Druckdaten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

12.2 Mit der schriftlichen Freigabe von Entwürfen bestätigt der Auftraggeber deren Richtigkeit. Für nachträglich festgestellte Schreibfehler, Gestaltungsfehler oder inhaltliche Fehler übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

12.3 Der Auftraggeber bestätigt, sämtliche Rechte an übermittelten Logos, Bildern, Marken oder Grafiken zu besitzen oder zur Nutzung berechtigt zu sein.

12.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verletzungen von Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter Daten.

12.5 Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Druck, Folienmaterial und Endprodukt sind produktionsbedingt möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

13. Pflegehinweise

13.1 Nach einer Fahrzeugfolierung oder Lackschutzfolierung darf das Fahrzeug innerhalb der ersten sieben Tage nicht gewaschen werden.

13.2 Hochdruckreiniger dürfen ausschließlich unter Einhaltung der vom Folienhersteller empfohlenen Mindestabstände verwendet werden.

13.3 Aggressive Reinigungsmittel, Lösungsmittel, Polituren mit Schleifmitteln oder ungeeignete Chemikalien dürfen nicht verwendet werden.

13.4 Beschädigungen durch unsachgemäße Pflege oder Fremdeinwirkung begründen keine Gewährleistungsansprüche.

13.5 Pflegeempfehlungen des Folienherstellers sowie des Auftragnehmers sind einzuhalten.

14. Abnahme der Leistungen

14.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt die Übergabe gemeinsam mit dem Auftraggeber oder einer von ihm bevollmächtigten Person.

14.2 Offensichtliche Mängel sind unmittelbar bei der Übergabe bekannt zu geben.

14.3 Erfolgt keine Beanstandung, gilt die Leistung als ordnungsgemäß übernommen.

14.4 Später auftretende Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

14.5 Eine Nutzung des Fahrzeugs oder des Werkes gilt als Abnahme der Leistung, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

15. Material- und Verarbeitungstoleranzen

15.1 Folien sind industriell gefertigte Produkte und unterliegen produktionsbedingten Toleranzen hinsichtlich Farbe, Glanzgrad, Oberflächenstruktur und Materialstärke.

15.2 Kleinste Staubeinschlüsse, minimale Luftkanäle, Kantenverläufe oder Überlappungen können trotz größter Sorgfalt technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden und stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.

15.3 Der Auftragnehmer verarbeitet sämtliche Materialien nach den technischen Richtlinien der jeweiligen Hersteller.

16. Gewährleistung

16.1 Allgemeine Bestimmungen

Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen mit größter Sorgfalt und nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik unter Verwendung hochwertiger Materialien.

Technisch oder materialbedingt unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit des Werkes nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

16.2 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern (B2C)

Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG), soweit dieses anwendbar ist.

Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die vereinbarte Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind insbesondere Schäden oder Mängel, die entstehen durch:

  • normalen Verschleiß

  • Steinschlag

  • Waschanlagen

  • Hochdruckreiniger

  • Unfälle

  • Vandalismus

  • chemische Einwirkungen

  • unsachgemäße Pflege

  • mangelnde Pflege

  • eigenmächtige Veränderungen

  • Reparaturen durch Dritte

  • unsachgemäßes Entfernen der Folie

  • Alterung des Fahrzeuglacks

  • nicht erkannte Vorschäden am Lack

Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.

16.3 Gewährleistung gegenüber Unternehmern (B2B)

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Übergabe.

Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.

Versteckte Mängel sind unmittelbar nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Dem Auftragnehmer ist jedenfalls Gelegenheit zur Verbesserung oder zum Austausch einzuräumen.

16.4 Herstellergarantien

Soweit auf verwendete Materialien Herstellergarantien bestehen, handelt es sich ausschließlich um Garantien des jeweiligen Herstellers.

Der Auftragnehmer übernimmt keine über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehende Garantie, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

17. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird gegenüber Unternehmern – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Eine Haftung besteht insbesondere nicht für Schäden infolge von:

  • versteckten Lackmängeln

  • mangelhaften Nachlackierungen

  • Korrosion

  • Materialermüdung

  • Steinschlag

  • Witterungseinflüssen

  • UV-Strahlung

  • Hochdruckreinigung

  • Waschanlagen

  • aggressiven Reinigungsmitteln

  • Fremdeinwirkung

  • Unfällen

  • unsachgemäßer Nutzung

  • eigenmächtigen Reparaturen

  • Eingriffen Dritter

Der Auftragnehmer haftet ferner nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfälle, soweit dies gegenüber Unternehmern gesetzlich zulässig ist.

Die Haftung für Personenschäden sowie für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens bleibt unberührt.

18. Rücktritt und Stornierung

Der Auftraggeber kann einen bereits erteilten Auftrag jederzeit schriftlich stornieren.

Erfolgt die Stornierung nach Materialbestellung oder Produktionsbeginn, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche bis dahin entstandenen Kosten einschließlich bereits bestellter Materialien sowie bereits erbrachter Arbeitsleistungen in Rechnung zu stellen.

Bei individuell angefertigten Folien, Druckprodukten, Beschriftungen oder Sonderbestellungen besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht, soweit gesetzlich zulässig.

Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, und wurde er über den Entfall bzw. die anteilige Zahlungspflicht informiert, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des FAGG.

19. Höhere Gewalt

Kann der Auftrag aufgrund höherer Gewalt, Naturereignissen, Streiks, Pandemien, Lieferengpässen, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden, verlängern sich sämtliche Fristen angemessen.

Schadenersatzansprüche daraus sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

20. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der einschlägigen österreichischen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos abgeschlossener Projekte zu Werbezwecken zu verwenden, sofern keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sind Personen oder andere personenbezogene Merkmale erkennbar, erfolgt eine Veröffentlichung nur auf einer geeigneten gesetzlichen Grundlage oder mit entsprechender Einwilligung.

21. Urheberrechte

Sämtliche Entwürfe, Layouts, Visualisierungen, Grafiken, Druckdaten und sonstigen kreativen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer, soweit keine ausdrückliche schriftliche Übertragung erfolgt.

Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

22. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Unternehmern wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen des Konsumentenschutzgesetzes.

23. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

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